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Das neue Überwachungsgesetz genannt
"BKA-Gesetz" ist da: Der Deutsche Bundestag das heftig
kritisierte BKA-Gesetz heute
verabschiedet. Mit diesem Gesetz darf nun das Bundeskriminalamt ganz
offiziell bundesweite Rasterfahndungen durchführen, Daten aus
"nicht öffentlichen Stellen" auswerten, in der privaten
Telekommunikation herumschnüffeln und bundesweit in
privaten Wohnräumen Kameras und Wanzen installieren…
Hauptbestandteil des berüchtigten
BKA-Gesetzes ist aber die heimliche Onlinedurchsuchung - der
sogenannte Bundestrojaner, welche vom BKA-Präsidenten ohne
richterliche Genehmigung angeordnet werden kann - ups! sa fallen mir
doch gleich ein paar historische Vergleiche ein, die ich hier lieber
nicht schreiben möchte…
Weiterhin darf ab jetzt jedes
Mobiltelefon geortet, sowie Verbindungsdaten und Standortdaten des
Handybesitzers abgefragt werden, damit die Herrschaften auch immer genau
wissen, wo wir uns gerade aufhalten…
Natürlich nur zur Terrorabwehr,
denn alle Terroristen haben einen Handyvertrag auf ihren eigenen Namen -
Au weia!
Bei Heise ist zum BKA-Gesetz
heute folgendes zu lesen:
"…wir werden ein deutsches FBI bekommen und eine Polizei, die zugleich
ihr eigener Geheimdienst ist", warnte der grüne Innenpolitiker Wolfgang
Wieland. Durch Überzentralisierung entstehe eine Monsterbehörde ohne
parlamentarische Kontrolle. Hauptproblem sei, dass die Arbeit des BKA
immer weiter in den Geheimbereich verlegt werde, was zu einer
"entfesselten" Polizei führe. Dem Vorhaben liege eine falsche
Sicherheitsphilosophie zugrunde. Von ihm gehe das "verheerende Signal an
die Länder" aus, "der Bund macht das jetzt". Ulla Jelpke bemängelte für
die Linken, dass die "oberflächlichen Änderungen" der Koalition nicht
darüber hinwegtäuschen können, dass dem Gesetz der Atem eines
Obrigkeitsstaates anhänge. Der ganze Komplex heimlicher
Bespitzelungsmaßnahmen werde dem BKA weit im Vorfeld eines konkreten
Verdachts ausgehändigt. Dies sei ein "gefährlicher Schritt in den
Überwachungsstaat…"
(Quelle und Originaltext:
heise.de)
Bei Golem ist zum Thema
BKA-Gesetz heute zu lesen:
"…die neuen Befugnisse des BKA seien "ein Selbstbedienungskatalog und
ein ‘Best of’ aller deutschen Polizeigesetze". Es ermöglicht
Rasterfahndung, Lausch- und Spähangriff in Privatwohnungen, das Abhören
von Telefongesprächen, Mitlesen von elektronischer Kommunikation und die
heimliche Onlinedurchsuchung von privaten Computern. Das Berufsgeheimnis
von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten werde ausgehöhlt…"
(Quelle und Originaltext:
Golem.de)
Wolfgang Schäuble, einer der
Initiatoren des Schnüffelgesetzes war heute besonders über den
Widerstand zum neuen BKA-Gesetz erbost und "mahnte" heute
die demokratischen Kritiker:
"…aufzuhören, den
freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, dass
Jugendliche glauben, das sei so was wie die Stasi. Das Gegenteil ist der
Fall. Wir verteidigen die Freiheit…"
Naja Herr Schäuble, unser Staat
ist natürlich nicht die Stasi, aber in meinen Augen ähneln mittlerweile
die Methoden und die Befugnisse doch sehr an so manche Systeme, die mit
Sicherheit nicht als "besonders demokratisch" einzustufen sind…
Sehr bezeichnend für die "neue
Freiheit" in der Bundesrepublik ist übrigens auch, dass heute friedliche
Gegner des neuen Gesetzes ratzfatz von der Exekutive in
"Sicherungsverwahrung" genommen wurden, nur weil sie
ein Plakat mit der Aufschrift "BKA-Gesetz gefährdet die
Demokratie" zeigten!
Nun gut, liebe Politiker, so schlimm
ist es um unsere Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik ja noch nicht
bestellt, denn z.B. China, wären diese Kritiker bestimmt gleich
erschossen worden - also soll das Stimmvieh gefälligst nur sein
Kreuzchen bei der nächsten Wahl machen, ansonsten schön die Fresse
halten und es ja nicht wagen, Eure tollen Entscheidungen zu kritisieren!
Zum Thema Kritik am
BKA-Gesetz finden wir heute bei Gulli:
"…Kritiker des Gesetzes
reagierten auf die Verabschiedung des Gesetzes mit Entschlossenheit. Der
nächste Schritt wird nun sein, dass das BKA-Gesetz vom
Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Deutschen
Grundgesetz hin überprüft wird. Diese Vereinbarkeit wird von vielen
Kritikern angezweifelt. Unter anderem kündigte die Onlinejournalistin,
Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) heute
Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz an. Neben der Kritik an der
durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung schließt sich Twister
auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik Roggan, an:
"Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr
durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser
Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine
Kompensation dieses Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon
deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher
einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt." Die
beiden zogen schon einmal gegen ein ähnliches Gesetz nach Karlsruhe: Dr.
Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen
Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz…"
(Quelle und Originaltext:
gulli.com)

Ich werde auf jeden Fall auf
Bundesebene ab sofort KEINE PARTEI MEHR WÄHLEN, welche heute diesem
Gesetz zugestimmt hat - und da bin ich wahrscheinlich nicht alleine!
Da die Stasi 2.0 Sprühschablonen immer
beliebter werden, kann ich Euch den Zeichensatz "Parole" empfehlen, der
seltsamer Weise auch die Portraits einiger Politiker enthält. Weitere
Informationen findet Ihr
HIER…Natürlich sind diese Schablonen
zur optischen Verzierung der eigenen vier Wände gedacht, denn
alle anderen Aktionen sind natürlich verboten und werden von uns strikt
abgelehnt!!!
BKA-Gesetz: Die Folgen für
die Menschen in der Bundesrepublik
Der nachfolgende Text dient lediglich
zur Information und staatsbürgerlichen Aufklärung für mündige Bürger im
Geltungsbereich des Grundgesetztes:
Nach dem Deutschen Reich und der
DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale
Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten
Land angewandt werden dürfen – zunächst nur zur Verhütung von Gefahren
des internationalen Terrorismus.
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die
folgenden Mittel anwenden dürfen:
- Persönliche Daten sammeln
- Personen befragen (diese sind
verpflichtet, Auskunft zu geben)
- die Identität von Personen
feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
- Personen erkennungsdienstlich
behandeln, das heißt u.a.
- der Person Fingerabdrücke
abnehmen,
- der Person
Handflächenabdrücke abnehmen,
- Foto der Person aufnehmen,
- Videoaufzeichnung der Person
aufnehmen,
- äußere körperliche Merkmale
der Person feststellen,
- Messungen an der Person
vornehmen,
- die Stimme der Person
aufzeichnen.
- Personen vorladen (diese sind
verpflichtet, zu erscheinen)
- Besondere Mittel der
Datenerhebung anwenden, darunter
- langfristige Observation von
Personen
- geheimes Fotografieren,
Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
- sonstige Observationsmittel
einsetzen wie GPS-Wanzen
- Beamte („verdeckte
Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen,
die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung
erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten
dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
- Personen zur geheimen
polizeilichen Beobachtung ausschreiben
- Datenbestände jeder Behörde,
jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach
bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
- heimlich Computer und andere
Geräte überwachen und Daten auslesen
- Telefon, Handy, E-Mail, Internet
und andere Telekommunikation überwachen
- Verbindungsdaten abrufen,
einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Standortdaten von Handys abrufen,
einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Internet-Nutzungsdaten abrufen,
z.B. von Google und eBay
- Handys identifizieren und
lokalisieren („IMSI-Catcher“)
- Platzverweise erteilen
- Personen in Gewahrsam nehmen
- Personen durchsuchen
- Sachen in Abwesenheit des
Eigentümers geheim durchsuchen
- Sachen sicherstellen
- Wohnungen durchsuchen. Bei der
Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht,
anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein
Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar
hinzuzuziehen.
- Das BKA darf erlangte Daten an
jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur
Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das
BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke
weiter geben.
(Quelle und
Originaltext:
daten-speicherung.de) |